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1. Alle Pool-Billard-Vereine oder Clubs unterliegen bei
Meisterschafts-,Pokal- und Freundschaftsspielen sowie anderen
Veranstaltungen der PBIG, deren Spielordnung.
2. Gespielt wird nach den Regeln der PBIG.
3. Die Regeln und die Spielordnung sind vom Sportwart ständig zu
überwachen. Änderungen der Spielordnung und der Regeln können
nur durch Mehrheitsbeschluss der Vorstandssitzung durchgeführt
werden.
Der Sportwart ist für den gesamten Spielbetrieb sowie für die
Tabellenberichterstattung verantwortlich. Termine und
Informationen sollten zur Erinnerung auf der Tabelle stehen.
Der Sportwart hat das Recht eine Vorstandssitzung einzuberufen.
4. Die Spielaufsicht sollte ein
neutrales Mitglied sein, das mit beiden spielenden Mannschaften
in keiner Verbindung steht.
Er dient der PBIG als Schiedsrichter. Sollten sich solche
Personen nicht finden, so muss der Spielführer der einen
Mannschaft die erste Spielhälfte als Spielbeobachter dienen und
in der zweiten Hälfte der andere Spielführer (bzw. eine
vom Spielführer bestimmte Person).
Spieler, die Zuschauen, dürfen ihrem Spieler, der gerade spielt,
weder durch Vorsagen, noch durch Handzeichen etc., darauf
aufmerksam machen, was er spielen soll. Sollte dies doch
vorkommen, so hat der Spielbeobachter (Spielführer) das Spiel zu
unterbrechen und einen Protest auf dem Spielbericht zu
vermerken. Im Wiederholungsfall wird das laufende Spiel als
verloren gewertet.
Der Spielbeobachter kann jederzeit bestimmen, ob Alle zuschauen
können oder ob nur die beiden Spieler und der Spielbeobachter in
den Pool-Billard-Raum dürfen. Dies tritt jedoch nur in Kraft,
wenn Unruhe im Billard-Raum ist. (Den Räumlichkeiten angepasst.)
Der Spielbeobachter ist auch berechtigt, Zuschauer und anwesende
Spieler, die gerade nicht spielen, aus dem Pool-Billard-Raum zu
verweisen. Wird dies nicht befolgt, so kann er das Spiel
abbrechen, unter Protest auf dem Spielbericht. Der Vorstand der
PBIG wird dann entscheiden, ob das Spiel auf neutralem Boden
wiederholt oder als 0:24 Pools und 0:2 Punkten verloren gegeben
wird.
Der Spielbeobachter darf den Spielern, die gerade spielen, den
Hinweis geben, auf welche Kugelserie sie spielen müssen, wenn
ein Spieler danach fragt. Ebenfalls darf er darauf hinweisen, in
welche Tasche der Spieler die schwarze Kugel versenken muss,
wenn ein Spieler danach fragt.
5. Teilnahmeberechtigt an
Meisterschafts- und Pokalspielen sind nur Spieler, die im Besitz
eines gültigen Spielerpasses sind. Neuanmeldungen bedürfen der
Schriftform. (Anmeldeformular)
Bei Neu- und Ummeldungen während der Saison, ist der Spieler für
den Zeitraum von 2 Spielen gesperrt (Meisterschafts- und
Pokalspiele).Er
ist jedoch berechtigt,an PBIG Turnieren teilzunehmen wenn diese
in den Zeitraum der Sperrzeit fallen.Diese Teilnahmemöglichkeit
gilt
nicht für
PBIG Pflichtturniere.
Bei Vereinswechsel hat der Verein eine Freigabebescheinigung
beizufügen (positiv oder negativ). Ab dem Datum der Neuanmeldung
tritt die Sperre in Kraft. Freigabebescheinigungen sind
unverzüglich von den Vereinen auszustellen.
Jede Meldung,(An,Ab,Ummeldung,Vereinsmeldung zu
Beginn der Saison) kann nur über das entsprechende,auf der
Homepage zur Verfügung gestellte Formular erfolgen.Andere Formen
der Meldung ( Telefonisch,SMS,Whatsapp) sind nicht zulässig.
6. Jeder Spieler ist berechtigt innerhalb seines Clubs in jeder
Mannschaft zu spielen. Die Mannschaftsaufteilung
muss vor Saisonbeginn
dem Sportwart mitgeteilt werden.
In jedem Verein mit mehreren Mannschaften, dürfen
nur 4 Spieler pro Verein (max. 2 Spieler pro Mannschaft) an
einem Spieltag getauscht werden.
Ausnahmen hiervon sind Relegations- und
Platzierungsspiele sowie das Supercupfinale, sowie die letzten
beiden Spieltage der Saison. In diesen Fällen dürfen nur Spieler
eingesetzt werden, die auch in der jeweiligen Mannschaft
gemeldet sind. Eine weitere Ausnahme sind Spieltage, die die
B-Gruppe gegenüber der A-Gruppe mehr hat. Hier dürfen nur
B-Gruppenspieler spielen.
Eine weitere Ausnahme stellt der Pokalmodus dar:
Es können für den Pokalwettbewerb losgelöst von
der Meisterschaftsrunde eigenständige Mannschaften gemeldet
werden. Die Mannschaften erhalten einen eigenen Spielerpass und
es besteht keine Möglichkeit des Spielertauschs.
Pässe werden vom Sportwart der PBIG ausgestellt.
Sollte der Spieler zum Zeitpunkt des Eintritts in die PBIG
minderjährig sein, so sind bis zu seiner Volljährigkeit die
Vorgaben des JuSCHG, insbesondere §4 Absatz 1,
einzuhalten.Private Vereinsheime sind im Sinne des JuSCHG
während des Spieltages als Gaststätten zu betrachten, sofern
Alkohol ausgeschenkt wird.
Bei Verstößen behält sich der Vorstand vor die Spielberechtigung
mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und gegen den zuständigen
Verein eine Strafe auszusprechen.
7. Bei Beginn jeden Pflicht-Spieles sind die
Spielerpässe und der Mannschaftspass
vorzulegen. Sollte ein Pass fehlen, muss er bis zum Spielende
vorliegen. Ist der Pass auch bei Spielende nicht vorhanden, so
wird
pro
Pass bzw. Mannschaftspass eine Strafe von 10 € fällig.
Die Pässe können sowohl in schriftlicher als auch in digitaler
Form ( Handyfoto) vorgelegt werden.
Der Spielerpass muss vom Sportwart und vom Spieler
unterschrieben sein, sowie mit dem Foto des/r Spieler/in
versehen sein, um seine Gültigkeit zu erlangen.
Die Gebühr für einen neuen Spielerpass beträgt 3,- €.
8. Die Terminplanung und die damit verbundenen Spieltage werden
vom Sportwart festgelegt und vom Sportwart überwacht. Um
Manipulationen zu vermeiden sollten Spiele der A1 gegen die
eigene A2 oder A3 bis zur Hälfte der Hin- bzw. Rückrunde
gespielt sein.
Jede Mannschaft hat dem Sportwart vor Beginn der
Saison einen festgelegten Spieltag und eine festgelegte Uhrzeit
sowie den Namen des Mannschaftsführers mit Telefon-Nummer
mitzuteilen. Spieltage, Uhrzeiten und der
Mannschaftsverantwortliche werden allen Vereinen mitgeteilt, so
dass in Zukunft die Vereine nicht mehr eingeladen werden müssen.
Spieltage sind Freitag und Samstag, Die
früheste festzulegende Anstoßzeit ist 19.00 Uhr,die späteste
20.30 Uhr.
Spielverlegungen müssen bis spätestens Donnerstag
19.00 h beim Sportwart
beantragt werden. Danach ist eine Verlegung nicht mehr möglich
und das Spiel wird bei Nichtantreten mit 2:0 Punkten und 24:0
Pools für den Gegner gewertet. Zusätzlich wird
immer
eine Strafe von 75,- € an die PBIG fällig. Es
kann die Aussetzung der Strafen unter Beibringung von Unterlagen
beantragt werden, die eine Härtefallregelung begründen. Hierüber
entscheidet der Vorstand.
Pro Mannschaft und Saison sind nur 2
Spielverlegungen möglich.
Zur Kontrolle ist dem Sportwart der
Antragssteller mitzuteilen.
Verlegte Spiele müssen innerhalb eines Zeitraumes
von 8 Wochen
nachgeholt werden.
Sollte diese Frist nicht eingehalten werden gilt das Spiel
automatisch für die Mannschaft als verloren welche die
Spielverlegung beantragt hat und wird bei Nichtantreten mit 2:0
Punkten und 24:0 Pools für den Gegner gewertet. Verlegte
Pokalspiele müssen bis zur nächsten Pokalrunde gespielt worden
sein.
Um Manipulationen entgegenzuwirken dürfen die
Spiele der letzten zwei Spieltage nicht verlegt werden.Pokalhalbfinale
und Pokalfinale müssen an dem dafür festgelegten Wochenende
gespielt werden und können nicht verlegt werden. Ausnahme:
Verlegung innerhalb des Spieltagzeitraumes. (Fr.- Sa.) Verlegte
Spiele müssen spätestens an dem Wochenende vor den letzten zwei
Spieltagen gespielt worden sein.
Keine Spielverlegung ohne Zustimmung des
Sportwartes.
Jede Mannschaft muss die Platzierung der vorigen
Saison annehmen, die sie laut Tabelle, Punkten und Pools
erreicht hat, sowie die erreichte Platzierung der Auf- bzw.
Abstiegsspiele. Bei Nichteinhaltung wird die gesamte gemeldete
Mannschaft für ein Jahr gesperrt. Die Terminplanung ist ohne
Gewähr.
9. Innerhalb von 30 min nach angesetzter
Spielzeit muss im Spiellokal der Heimmannschaft
und
beim Sportwart angerufen werden, um ein zu spät
Kommen anzuzeigen.
Tritt eine Mannschaft zu dem angesetzten Spiel
(30 Minuten nach angesetzter Spielzeit) nicht an,
so hat die fehlende Mannschaft das Spiel
automatisch mit 0:2 Punkten und 0:24 Pools verloren
und muss eine Geldstrafe von 75,- € an die PBIG
bezahlen. *
Tritt eine Mannschaft ein zweites Mal nicht an,
muss sie 150,- € Strafe an die PBIG bezahlen. *
Tritt eine Mannschaft ein drittes Mal nicht an,
muss sie 250,- € Strafe an die PBIG bezahlen. *
Eine antretende Mannschaft muss aus min. 3
Personen bestehen. Ist dies nicht der Fall, so wird das Spiel
wie nicht angetreten gewertet.
*In Härtefällen entscheidet der Vorstand der
PBIG. Eine Mannschaft die während der Meisterschaft sowie
Pokalrunde dreimal nicht antritt, wird aus der laufenden
Meisterschaft sowie Pokalrunde ausgeschlossen. Bereits
ausgetragene Spiele werden nicht gewertet. Werden im laufenden
Wettbewerb Mannschaften zurückgezogen ist pro Mannschaft eine
Strafe von 150,- € an die PBIG zu zahlen. Weiterhin werden bis
zum Ausgleich der Strafe alle Spieler der Mannschaft bzw.
Vereines gesperrt. Dies gilt für alle Aktivitäten der PBIG.
Mannschaftsrückzug ist nur von unten nach oben gestattet. Ein
neuer Mannschaftspass muss dann ausgestellt werden. Bereits
ausgetragene Spiele werden nicht gewertet.
10. In der kompletten Pokalrunde und im Super Cup und in der
Relegation wird der 1. Anstoß ausgespielt und danach bis zum
Spielende im Wechsel fortgefahren. Endet ein Pokalspiel 12:12 –
unentschieden, so spielen 3 Spieler jeder Mannschaft in
Einzelbegegnungen gegeneinander um den Sieg.
Der Anstoß in Spiel 1 erfolgt durch die Gast-Mannschaft; in
Spiel 2 durch die Heim-Mannschaft. Spiel 3 wird ausgespielt.
(Anstoß über die Mittellinie auf die Fußbande zur Kopfbande. Der
nähere Ball an der Kopfbande gewinnt das Ausstoßen und kann
bestimmen wer in Spiel 3 anstößt.)
Sollte die Begegnung erneut unentschieden ausgehen, wird je ein
Spieler jeder Mannschaft in Einzelspielen bis zur Entscheidung
spielen. Dabei ist es egal, ob dieser Spieler bereits in der
Verlängerung gespielt hat. (mehrfach spielen möglich). Der
Anstoß wird ausgespielt.
11. Wenn in einem Vereinslokal am festgelegten Spieltag keine
Spielmöglichkeit ist (Schließung, Urlaub, geschl. Gesellschaft,
etc.), so kann die gastgebende Mannschaft ein anderes Spiellokal
benennen und die Gast-Mannschaft dorthin einladen.
12. In Sachen PBIG – Organisation und Führung ist ausschließlich
der geschäftsführende Vorstand zuständig.
13. Spielberichte sind für 20,- € pro Block beim
Kassierer zu beziehen.
Spielberichte werden in dreifacher Ausfertigung
erstellt und wie folgt verteilt:
1. PBIG Sportwart (oder dessen Vertreter) (Weiß)
2. Heimmannschaft (Grün)
3. Gastmannschaft (Blau)
Spielberichte müssen im Original an den Sportwart
oder dessen Vertreter bei der nächsten Vorstandssitzung
übergeben werden. Bei Zusendung einer Kopie wird eine Strafgeld
von 2,50 € erhoben.
Bei fehlendem Spielblock ist eine Strafe von 20,- € pro Spiel zu
entrichten.
Nach dem Spiel sind die Ergebnisse von der Heim-Mannschaft unter
der angegebenen Telefon-Nummer oder E-Mail Adresse bis Sonntag
12:00 Uhr mit Foto des Spielberichtes per E-Mail oder WhatsApp
an den Sportwart zu übermitteln. (In der Zeit von
Sa und So. 00:00-07:00 Uhr sind keine Ergebnisdurchgaben
gestattet). Bei Zuwiderhandlungen oder Nichterfolgen der Ergebnisdurchsage,
hat die Heimmannschaft ein Strafgeld in Höhe von 10,- € zu
zahlen.
Bei fehlerhaft ausgefüllten Spielberichten, wird dem Verein ein
Strafgeld in Höhe von 5,- € in Rechnung gestellt. Verantwortlich
ist der Mannschaftsführer der Heim-Mannschaft. (Es dürfen keine
Spitznamen und Abkürzungen verwendet werden. Pass-Nummern sind
einzutragen). Durchschriften müssen von jedem Verein bis zur
nächsten Jahreshauptversammlung aufbewahrt werden. Bei Verlust
wird ein Strafgeld von 25,- € erhoben. Alle Strafgelder sind auf
der jeweils nächsten Vorstandsitzung bzw. Jahreshauptversammlung
zu zahlen.
14. Proteste gegen Spielwertungen, Einsatz von Spielern,
sonstige Vorkommnisse oder Beanstandungen bei einem Spiel sind
auf der Rückseite des Spielberichtes zu vermerken. Bei Protesten
muss der Sportwart innerhalb einer Woche den PBIG Vorstand sowie
die jeweils betroffenen Spielführer (Vertreter) zur Entscheidung
einberufen.
15. Wanderpokale sind grundsätzlich Eigentum der
PBIG.
Dies ändert sich erst, wenn
- ein Pokal in ununterbrochener Reihenfolge
dreimal hintereinander von einer Mannschaft,Doppel oder Einzel
gewonnen wird.
- ein Pokal fünfmal von einer Mannschaft, Doppel
oder Einzel gewonnen wird.
16. Für die Anmeldung der Vereine zur neuen
Saison wird eine Gebühr von 50,- € pro Mannschaft, für
Neuanmeldungen eine Gebühr von 75,- € erhoben. Weitere
Mannschaften nur 50,- €. Eine Mannschaftsmeldung ist nur
möglich, bei min. 5 gemeldeten Spielern in dieser Mannschaft.
Ferner wird eine Gebühr pro gemeldeten Spieler in Höhe von 1,00
€ pro Monat erhoben. Dieser Betrag ist halbjährlich im Voraus zu
entrichten.
17. Bei einer Meisterschaft-, oder Pokalbegegnung müssen beide
Mannschaften auf dem Spielbericht alle am Spiel beteiligten
Personen eintragen. (max.12 Spieler) Auf dem Spielbericht
stehende Ersatzspieler werden
nicht
als Spieler gewertet wenn Sie nicht gespielt haben. Nach der
Hinrunde werden beide Mannschaften neu aufgestellt, so dass
jetzt auch die Ersatzspieler spielberechtigt sind.
18. Sollte der Meister und der Pokalsieger identisch sein,
wird ab der Saison 2014 der Supercup zwischen Meister und dem
Vizemeister der A-Gruppe ausgespielt.
19. Live-Streaming auf YouTube
Eine Übertragung per Livestream ist nur dann gestattet,wenn
beide Mannschaften
und
alle
Spieler damit einverstanden sind.
Ist dies nicht der Fall ist eine Übertragung strengstens
untersagt.
Bei Verstößen behält sich der Vorstand der PBIG vor, eine Strafe
bis hin zum eventuellen Spielverlust auszusprechen.
20.Pflichtturniere der PBIG ( Stadtmeisterschaft
Einzel,Stadtmeisterschaft Mannschaft,Doppelturnier) müssen an
dem dafür festgelegten Termin gespielt werden.Eine Verlegung ist
nicht möglich. Sollte der Ausrichter nicht in der Lage sein das
Turnier auszurichten dann muß das Turnier auf einen anderen
Spielort verlegt werden. Der neue Spielort wird nach Absprache/
Anfrage mit den Vereinen ,wer sich zur Verfügung stellt,
dann durch Losentscheid entschieden.
21.
Es gilt ein generelles Handy-Verbot für die Spieler,die gerade
aktiv ein Spiel bestreiten.Falls mit einem dringenden Anruf
gerechnet wird,kann der Spieler dies im Vorfeld mit dem Gegner
absprechen so das dieser dann sein Handy mit angepasster
Lautstärke bei sich bzw. in Tischnähe haben kann.
Diese Spielordnung wurde am 07.12.2025
überarbeitet.
Sie tritt am 01.01.2026 in Kraft.
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