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Letztes Update:
09 Januar 2024 11:14

Spielordnung der PBIG 2024

1. Alle Pool-Billard-Vereine oder Clubs unterliegen bei Meisterschafts-,Pokal- und Freundschaftsspielen sowie anderen Veranstaltungen der PBIG, deren Spielordnung.

2. Gespielt wird nach den Regeln der PBIG.

3. Die Regeln und die Spielordnung sind vom Sportwart ständig zu überwachen. Änderungen der Spielordnung und der Regeln können nur durch Mehrheitsbeschluss der Vorstandssitzung durchgeführt werden.

Der Sportwart ist für den gesamten Spielbetrieb sowie für die Tabellenberichterstattung verantwortlich. Termine und Informationen sollten zur Erinnerung auf der Tabelle stehen. Der Sportwart hat das Recht eine Vorstandssitzung einzuberufen.

4. Die Spielaufsicht sollte ein neutrales Mitglied sein, das mit beiden spielenden Mannschaften in keiner Verbindung steht. Er dient der PBIG als Schiedsrichter. Sollten sich solche Personen nicht finden, so muss der Spielführer der einen Mannschaft die erste Spielhälfte als Spielbeobachter dienen und in der zweiten Hälfte der andere Spielführer (bzw. eine vom Spielführer bestimmte Person).
Spieler, die Zuschauen, dürfen ihrem Spieler, der gerade spielt, weder durch Vorsagen, noch durch Handzeichen etc., darauf aufmerksam machen, was er spielen soll. Sollte dies doch vorkommen, so hat der Spielbeobachter (Spielführer) das Spiel zu unterbrechen und einen Protest auf dem Spielbericht zu vermerken. Im Wiederholungsfall wird das laufende Spiel als verloren gewertet.
Der Spielbeobachter kann jederzeit bestimmen, ob Alle zuschauen können oder ob nur die beiden Spieler und der Spielbeobachter in den Pool-Billard-Raum dürfen. Dies tritt jedoch nur in Kraft, wenn Unruhe im Billard-Raum ist. (Den Räumlichkeiten angepasst.)
Der Spielbeobachter ist auch berechtigt, Zuschauer und anwesende Spieler, die gerade nicht spielen, aus dem Pool-Billard-Raum zu verweisen. Wird dies nicht befolgt, so kann er das Spiel abbrechen, unter Protest auf dem Spielbericht. Der Vorstand der PBIG wird dann entscheiden, ob das Spiel auf neutralem Boden wiederholt oder als 0:24 Pools und 0:2 Punkten verloren gegeben wird.
Der Spielbeobachter darf den Spielern, die gerade spielen, den Hinweis geben, auf welche Kugelserie sie spielen müssen, wenn ein Spieler danach fragt. Ebenfalls darf er darauf hinweisen, in welche Tasche der Spieler die schwarze Kugel versenken muss, wenn ein Spieler danach fragt.

5. Teilnahmeberechtigt an Meisterschafts- und Pokalspielen sind nur Spieler, die im Besitz eines gültigen Spielerpasses sind. Neuanmeldungen bedürfen der Schriftform. (Anmeldeformular)
Bei Neu- und Ummeldungen während der Saison, ist der Spieler für den Zeitraum von 2 Spielen gesperrt (Meisterschafts- und Pokalspiele).
Bei Vereinswechsel bleibt die bisherige Regelung bestehen.
Bei Vereinswechsel hat der Verein eine Freigabebescheinigung beizufügen (positiv oder negativ). Ab dem Datum der Neuanmeldung tritt die Sperre in Kraft. Freigabebescheinigungen sind unverzüglich von den Vereinen auszustellen.

Jede Meldung,(An,Ab,Ummeldung,Vereinsmeldung zu Beginn der Saison) kann nur über das entsprechende,auf der Homepage zur Verfügung gestellte Formular erfolgen.Andere Formen der Meldung ( Telefonisch,SMS,Whatsapp) sind nicht zulässig.

6. Jeder Spieler ist berechtigt innerhalb seines Clubs in jeder Mannschaft zu spielen. Die Mannschaftsaufteilung muss vor Saisonbeginn dem Sportwart mitgeteilt werden.
In jedem Verein mit mehreren Mannschaften, dürfen nur 4 Spieler pro Verein (max. 2 Spieler pro Mannschaft) an einem Spieltag getauscht werden.

Ausnahmen hiervon sind Relegations- und Platzierungsspiele sowie das Supercupfinale, sowie die letzten beiden Spieltage der Saison. In diesen Fällen dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die auch in der jeweiligen Mannschaft gemeldet sind. Eine weitere Ausnahme sind Spieltage, die die B-Gruppe gegenüber der A-Gruppe mehr hat. Hier dürfen nur B-Gruppenspieler spielen.

Eine weitere Ausnahme stellt der Pokalmodus dar:

Es können für den Pokalwettbewerb losgelöst von der Meisterschaftsrunde eigenständige Mannschaften gemeldet werden. Die Mannschaften erhalten einen eigenen Spielerpass und es besteht keine Möglichkeit des Spielertauschs.

Pässe werden vom Sportwart der PBIG ausgestellt. Sollte der Spieler zum Zeitpunkt des Eintritts in die PBIG minderjährig sein, so sind bis zu seiner Volljährigkeit die Vorgaben des JuSCHG, insbesondere §4 Absatz 1, einzuhalten.Private Vereinsheime sind im Sinne des JuSCHG während des Spieltages als Gaststätten zu betrachten, sofern Alkohol ausgeschenkt wird.

Bei Verstößen behält sich der Vorstand vor die Spielberechtigung mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und gegen den zuständigen Verein eine Strafe auszusprechen.

7. Bei Beginn jeden Pflicht-Spieles sind die Spielerpässe oder der Mannschaftspass vorzulegen. Sollte ein Pass fehlen, muss er bis zum Spielende vorliegen. Ist der Pass auch bei Spielende nicht vorhanden, so wird pro Pass bzw. Mannschaftspass eine Strafe von 10 € fällig.

Der Spielerpass muss vom Sportwart und vom Spieler unterschrieben sein, sowie mit dem Foto des/r Spieler/in versehen sein, um seine Gültigkeit zu erlangen.
Die Gebühr für einen neuen Spielerpass beträgt 3,- €.

                                                                                                                                                                  

8. Die Terminplanung und die damit verbundenen Spieltage werden vom Sportwart festgelegt und vom Sportwart überwacht. Um Manipulationen zu vermeiden sollten Spiele der A1 gegen die eigene A2 oder A3 bis zur Hälfte der Hin- bzw. Rückrunde gespielt sein.

Jede Mannschaft hat dem Sportwart vor Beginn der Saison einen festgelegten Spieltag und eine festgelegte Uhrzeit sowie den Namen des Mannschaftsführers mit Telefon-Nummer mitzuteilen. Spieltage, Uhrzeiten und der Mannschaftsverantwortliche werden allen Vereinen mitgeteilt, so dass in Zukunft die Vereine nicht mehr eingeladen werden müssen. Spieltage sind Freitag und Samstag,  Die früheste festzulegende Anstoßzeit ist 19.00 Uhr,die späteste 20.30 Uhr.

Spielverlegungen müssen bis spätestens Donnerstag 19.00 h beim Sportwart
beantragt werden. Danach ist eine Verlegung nicht mehr möglich und das Spiel wird bei Nichtantreten mit 2:0 Punkten und 24:0 Pools für den Gegner gewertet. Zusätzlich wird immer eine Strafe von 75,- € an die PBIG fällig. Es kann die Aussetzung der Strafen unter Beibringung von Unterlagen beantragt werden, die eine Härtefallregelung begründen. Hierüber entscheidet der Vorstand.

Pro Mannschaft und Saison sind nur 2 Spielverlegungen möglich.
Zur Kontrolle ist dem Sportwart der Antragssteller mitzuteilen.

Verlegte Spiele müssen innerhalb eines Zeitraumes von 8 Wochen nachgeholt werden.
Sollte diese Frist nicht eingehalten werden gilt das Spiel automatisch für die Mannschaft als verloren welche die Spielverlegung beantragt hat und wird bei Nichtantreten mit 2:0 Punkten und 24:0 Pools für den Gegner gewertet. Verlegte Pokalspiele müssen bis zur nächsten Pokalrunde gespielt worden sein.

Um Manipulationen entgegenzuwirken dürfen die Spiele der letzten zwei Spieltage nicht verlegt werden.Pokalhalbfinale und Pokalfinale müssen an dem dafür festgelegten Wochenende gespielt werden und können nicht verlegt werden. Ausnahme: Verlegung innerhalb des Spieltagzeitraumes. (Fr.- Sa.) Verlegte Spiele müssen spätestens an dem Wochenende vor den letzten zwei Spieltagen gespielt worden sein.

Keine Spielverlegung ohne Zustimmung des Sportwartes.

Jede Mannschaft muss die Platzierung der vorigen Saison annehmen, die sie laut Tabelle, Punkten und Pools erreicht hat, sowie die erreichte Platzierung der Auf- bzw. Abstiegsspiele. Bei Nichteinhaltung wird die gesamte gemeldete Mannschaft für ein Jahr gesperrt. Die Terminplanung ist ohne Gewähr.

9. Innerhalb von 30 min nach angesetzter Spielzeit muss im Spiellokal der Heimmannschaft
 
und beim Sportwart angerufen werden, um ein zu spät Kommen anzuzeigen.

Tritt eine Mannschaft zu dem angesetzten Spiel (30 Minuten nach angesetzter Spielzeit) nicht an,
so hat die fehlende Mannschaft das Spiel automatisch mit 0:2 Punkten und 0:24 Pools verloren
und muss eine Geldstrafe von 75,- € an die PBIG bezahlen. *

Tritt eine Mannschaft ein zweites Mal nicht an, muss sie 150,- € Strafe an die PBIG bezahlen. *
Tritt eine Mannschaft ein drittes Mal nicht an, muss sie 250,- € Strafe an die PBIG bezahlen. *
Eine antretende Mannschaft muss aus min. 3 Personen bestehen. Ist dies nicht der Fall,
so wird das Spiel wie nicht angetreten gewertet.

*In Härtefällen entscheidet der Vorstand der PBIG. Eine Mannschaft die während der Meisterschaft sowie Pokalrunde dreimal nicht antritt, wird aus der laufenden Meisterschaft sowie Pokalrunde ausgeschlossen. Bereits ausgetragene Spiele werden nicht gewertet. Werden im laufenden Wettbewerb Mannschaften zurückgezogen ist pro Mannschaft eine Strafe von 150,- € an die PBIG zu zahlen. Weiterhin werden bis zum Ausgleich der Strafe alle Spieler der Mannschaft bzw. Vereines gesperrt. Dies gilt für alle Aktivitäten der PBIG. Mannschaftsrückzug ist nur von unten nach oben gestattet. Ein neuer Mannschaftspass muss dann ausgestellt werden. Bereits ausgetragene Spiele werden nicht gewertet.

10. In der kompletten Pokalrunde und im Super Cup und in der Relegation wird der 1. Anstoß ausgespielt und danach bis zum Spielende im Wechsel fortgefahren. Endet ein Pokalspiel 12:12 – unentschieden, so spielen 3 Spieler jeder Mannschaft in Einzelbegegnungen gegeneinander um den Sieg.

Der Anstoß in Spiel 1 erfolgt durch die Gast-Mannschaft; in Spiel 2 durch die Heim-Mannschaft. Spiel 3 wird ausgespielt. (Anstoß über die Mittellinie auf die Fußbande zur Kopfbande. Der nähere Ball an der Kopfbande gewinnt das Ausstoßen und kann bestimmen wer in Spiel 3 anstößt.)

Sollte die Begegnung erneut unentschieden ausgehen, wird je ein Spieler jeder Mannschaft in Einzelspielen bis zur Entscheidung spielen. Dabei ist es egal, ob dieser Spieler bereits in der Verlängerung gespielt hat. (mehrfach spielen möglich).  Der Anstoß wird ausgespielt.

11. Wenn in einem Vereinslokal am festgelegten Spieltag keine Spielmöglichkeit ist (Schließung, Urlaub, geschl. Gesellschaft, etc.), so kann die gastgebende Mannschaft ein anderes Spiellokal benennen und die Gast-Mannschaft dorthin einladen.

12. In Sachen PBIG – Organisation und Führung ist ausschließlich der geschäftsführende Vorstand zuständig.

13. Spielberichte sind für 20,- € pro Block beim Kassierer zu beziehen.
Spielberichte werden in dreifacher Ausfertigung erstellt und wie folgt verteilt:
1. PBIG Sportwart (oder dessen Vertreter) (Weiß)
2. Heimmannschaft (Grün)
3. Gastmannschaft (Blau)

Spielberichte müssen im Original an den Sportwart oder dessen Vertreter bei der nächsten Vorstandssitzung übergeben werden. Bei Zusendung einer Kopie wird eine Strafgeld von 2,50 € erhoben.

Bei fehlendem Spielblock ist eine Strafe von 20,- € pro Spiel zu entrichten.

Nach dem Spiel sind die Ergebnisse von der Heim-Mannschaft unter der angegebenen Telefon-Nummer oder E-Mail Adresse bis Sonntag 12:00 Uhr mit Foto des Spielberichtes per E-Mail oder WhatsApp an den Sportwart zu übermitteln. (In der Zeit von Sa und So. 00:00-07:00 Uhr sind keine Ergebnisdurchgaben gestattet). Bei Zuwiderhandlungen oder Nichterfolgen der Ergebnisdurchsage, hat die Heimmannschaft ein Strafgeld in Höhe von 10,- € zu zahlen.

Bei fehlerhaft ausgefüllten Spielberichten, wird dem Verein ein Strafgeld in Höhe von 5,- € in Rechnung gestellt. Verantwortlich ist der Mannschaftsführer der Heim-Mannschaft. (Es dürfen keine Spitznamen und Abkürzungen verwendet werden. Pass-Nummern sind einzutragen). Durchschriften müssen von jedem Verein bis zur nächsten Jahreshauptversammlung aufbewahrt werden. Bei Verlust wird ein Strafgeld von 25,- € erhoben. Alle Strafgelder sind auf der jeweils nächsten Vorstandsitzung bzw. Jahreshauptversammlung zu zahlen.

14. Proteste gegen Spielwertungen, Einsatz von Spielern, sonstige Vorkommnisse oder Beanstandungen bei einem Spiel sind auf der Rückseite des Spielberichtes zu vermerken. Bei Protesten muss der Sportwart innerhalb einer Woche den PBIG Vorstand sowie die jeweils betroffenen Spielführer (Vertreter) zur Entscheidung einberufen.

15. Wanderpokale sind grundsätzlich Eigentum der PBIG.
Dies ändert sich erst, wenn
- ein Pokal in ununterbrochener Reihenfolge dreimal hintereinander von einer Mannschaft,Doppel oder Einzel gewonnen wird.
- ein Pokal fünfmal von einer Mannschaft, Doppel oder Einzel gewonnen wird.

16. Für die Anmeldung der Vereine zur neuen Saison wird eine Gebühr von  50,- €
pro Mannschaft, für Neuanmeldungen eine Gebühr von 75,- € erhoben. Weitere Mannschaften nur 50,- €. Eine Mannschaftsmeldung ist nur möglich, bei min. 5 gemeldeten Spielern in dieser Mannschaft. Ferner wird eine Gebühr pro gemeldeten Spieler in Höhe von 1,00 € pro Monat erhoben. Dieser Betrag ist halbjährlich im Voraus zu entrichten.

17. Bei einer Meisterschaft-, oder Pokalbegegnung müssen beide Mannschaften auf dem Spielbericht alle am Spiel beteiligten Personen eintragen. (max.12 Spieler) Auf dem Spielbericht stehende Ersatzspieler werden nicht als Spieler gewertet wenn Sie nicht gespielt haben. Nach der Hinrunde werden beide Mannschaften neu aufgestellt, so dass jetzt auch die Ersatzspieler spielberechtigt sind.                                                                                                                                         

18. Sollte der Meister und der Pokalsieger identisch sein, wird ab der Saison 2014 der Supercup zwischen Meister und dem Vizemeister der A-Gruppe ausgespielt.

19. Live-Streaming auf YouTube
Eine Übertragung per Livestream ist nur dann gestattet,wenn beide Mannschaften und alle Spieler damit einverstanden sind.Ist dies nicht der Fall ist eine Übertragung strengstens untersagt. Bei Verstößen behält sich der Vorstand der PBIG vor, eine Strafe bis hin zum eventuellen Spielverlust auszusprechen.

20.Pflichtturniere der PBIG ( Stadtmeisterschaft Einzel,Stadtmeisterschaft Mannschaft,Doppelturnier) müssen an dem dafür festgelegten Termin gespielt werden.Eine Verlegung ist nicht möglich. Sollte der Ausrichter nicht in der Lage sein das Turnier auszurichten dann muß das Turnier auf einen anderen Spielort verlegt werden. Der neue Spielort wird nach Absprache/ Anfrage mit den Vereinen ,wer sich zur Verfügung stellt, dann durch Losentscheid entschieden.

21. Es gilt ein generelles Handy-Verbot für die Spieler,die gerade aktiv ein Spiel bestreiten.Falls mit einem dringenden Anruf gerechnet wird,kann der Spieler dies im Vorfeld mit dem Gegner absprechen so das dieser dann sein Handy mit angepasster Lautstärke bei sich bzw. in Tischnähe haben kann.

 

 

Diese Spielordnung wurde am 05.12.2023 überarbeitet.
Sie tritt am 01.01.2024 in Kraft.