Spielordnung der PBIG 2019
1. Alle
Pool-Billard-Vereine oder Clubs unterliegen bei Meisterschafts-,
Pokal-
und Freundschaftsspielen sowie anderen Veranstaltungen der PBIG, deren
Spielordnung.
2. Gespielt
wird nach den Regeln der PBIG.
3. Die
Regeln und die Spielordnung sind vom Sportwart ständig zu überwachen.
Änderungen der Spielordnung und der Regeln können nur durch
Mehrheitsbeschluss der Vorstandssitzung durchgeführt werden.
Der Sportwart ist für den gesamten Spielbetrieb
sowie für die Tabellenberichterstattung verantwortlich. Termine und
Informationen sollten zur Erinnerung auf der Tabelle stehen. Der Sportwart
hat das Recht eine Vorstandssitzung einzuberufen.
4. Die
Spielaufsicht sollte ein neutrales Mitglied sein, das mit beiden spielenden
Mannschaften in keiner Verbindung steht. Er dient der PBIG als
Schiedsrichter. Sollten sich solche Personen nicht finden, so muss der
Spielführer der einen Mannschaft die erste Spielhälfte als Spielbeobachter
dienen und in der zweiten Hälfte der andere Spielführer (bzw. eine vom
Spielführer bestimmte Person).
Spieler, die Zuschauen, dürfen ihrem Spieler, der
gerade spielt, weder durch Vorsagen, noch durch Handzeichen etc., darauf
aufmerksam machen, was er spielen soll. Sollte dies doch vorkommen, so hat
der Spielbeobachter (Spielführer) das Spiel zu unterbrechen und einen
Protest auf dem Spielbericht zu vermerken. Im Wiederholungsfall wird das
laufende Spiel als verloren gewertet.
Der Spielbeobachter kann jederzeit bestimmen, ob
Alle zuschauen können oder ob nur die beiden Spieler und der Spielbeobachter
in den Pool-Billard-Raum dürfen. Dies tritt jedoch nur in Kraft, wenn Unruhe
im Billard-Raum ist. (Den Räumlichkeiten angepasst.)
Der Spielbeobachter ist auch berechtigt, Zuschauer
und anwesende Spieler, die gerade nicht spielen, aus dem Pool-Billard-Raum
zu verweisen. Wird dies nicht befolgt, so kann er das Spiel abbrechen, unter
Protest auf dem Spielbericht. Der Vorstand der PBIG wird dann entscheiden,
ob das Spiel auf neutralem Boden wiederholt oder als 0:24 Pools und 0:2
Punkten verloren gegeben wird.
Der Spielbeobachter darf den Spielern, die gerade
spielen, den Hinweis geben, auf welche Kugelserie sie spielen müssen, wenn
ein Spieler danach fragt. Ebenfalls darf er darauf hinweisen, in welche
Tasche der Spieler die schwarze Kugel versenken muss, wenn ein Spieler
danach fragt.
5. Teilnahmeberechtigt
an Meisterschafts- und Pokalspielen sind nur Spieler, die im Besitz eines
gültigen Spielerpasses sind. Neuanmeldungen bedürfen der Schriftform.
(Anmeldeformular)
Bei Neu- und Ummeldungen während der Saison, ist
der Spieler für den Zeitraum von 2 Spielen gesperrt (Meisterschafts- und
Pokalspiele).
Ausnahme: Nach der Sommerpause und nicht bereits
zur Rückrunde können Neuanmeldungen ohne Sperre nachgemeldet werden. Bei
Vereinswechsel bleibt die bisherige Regelung bestehen.
Bei Vereinswechsel hat der Verein eine
Freigabebescheinigung beizufügen (positiv oder negativ). Ab dem Datum der
Neuanmeldung tritt die Sperre in Kraft. Freigabebescheinigungen sind
unverzüglich von den Vereinen auszustellen.
6. Jeder Spieler ist berechtigt innerhalb seines Clubs in jeder Mannschaft
zu spielen. Die Mannschaftsaufteilung
muss vor
Saisonbeginn dem Sportwart mitgeteilt werden.
In jedem Verein mit mehreren Mannschaften, dürfen
nur 4 Spieler pro Verein (max. 2 Spieler pro Mannschaft) an einem Spieltag
getauscht werden.
Ausnahmen hiervon sind Relegations- und Platzierungsspiele sowie das
Supercupfinale, sowie die letzten beiden Spieltage der Saison. In diesen
Fällen dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die auch in der jeweiligen
Mannschaft gemeldet sind. Eine weitere Ausnahme sind Spieltage, die die
B-Gruppe gegenüber der A-Gruppe mehr hat. Hier dürfen nur B-Gruppenspieler
spielen.
Eine weitere Ausnahme stellt der Pokalmodus dar:
Es können für den Pokalwettbewerb losgelöst von der Meisterschaftsrunde
eigen-
ständige Mannschaften gemeldet werden. Die Mannschaften erhalten einen
eigenen Spielerpass und es besteht keine Möglichkeit des Spielertauschs.
Pässe werden vom Sportwart der PBIG ausgestellt. Sollte der Spieler zum
Zeitpunkt des Eintritts in die PBIG minderjährig sein, so sind bis zu seiner
Volljährigkeit die Vorgaben des JuSCHG, insbesondere §4 Absatz 1,
einzuhalten.
Private Vereinsheime sind im Sinne des JuSCHG während des Spieltages als
Gaststätten zu betrachten, sofern Alkohol ausgeschenkt wird.
Bei Verstößen behält sich der Vorstand vor die Spielberechtigung mit
sofortiger
Wirkung zu widerrufen und gegen den zuständigen Verein eine Strafe
auszusprechen.
7. Bei Beginn jeden Pflicht-Spieles sind die Spielerpässe
sowie der
Mannschaftspass vorzulegen. Sollte ein Pass fehlen, muss er bis zum
Spielende vorliegen. Ist der Pass auch bei Spielende nicht vorhanden, so
wird
pro Pass
bzw. Mannschaftspass eine Strafe von 10 € fällig.
Der Spielerpass muss vom Sportwart und vom Spieler unterschrieben sein,
sowie mit dem Foto des/r Spieler/in versehen sein, um seine Gültigkeit zu
erlangen. Die Gebühr für einen neuen Spielerpass beträgt 3,- €.
8. Die Terminplanung und die damit verbundenen Spieltage werden vom
Sportwart festgelegt und vom Sportwart überwacht. Um Manipulationen
vorzubeugen, sind Spiele der A1 gegen die eigene A2 oder A3 am 1., 2. oder
3. Spieltag anzusetzen.
Jede Mannschaft hat dem Sportwart vor Beginn der Saison einen festgelegten
Spieltag und eine festgelegte Uhrzeit sowie den Namen des Mannschaftsführers
mit Telefon-Nummer mitzuteilen. Spieltage, Uhrzeiten und der
Mannschaftsverantwortliche werden allen Vereinen mitgeteilt, so dass in
Zukunft die Vereine nicht mehr eingeladen werden müssen. Spieltage sind
Freitag und Samstag, andere Tage müssen beim Sportwart beantragt werden.
Spielverlegungen müssen bis spätestens Donnerstag 19.00 h beim Sportwart mit Angabe des Ausweichtermins beantragt werden. Danach ist eine
Verlegung nicht mehr möglich und das Spiel wird bei Nichtantreten mit 2:0
Punkten und 24:0
Pools für den Gegner gewertet. Zusätzlich wir
immer eine
Strafe von 75,- € an die PBIG fällig. Es kann die Aussetzung der Strafen unter Beibringung von
Unterlagen beantragt werden, die eine Härtefallregelung begründen.
Hierüber
entscheidet der Vorstand.
Pro Mannschaft und Saison sind nur 2 Spielverlegungen möglich. Zur Kontrolle
ist dem Sportwart der Antragssteller mitzuteilen.
Verlegte Spiele müssen innerhalb eines Zeitraumes von 4 Wochen nachgeholt
werden. (Ausgenommen: Sommerferien) Um Manipulationen entgegenzuwirken
dürfen die Spiele der letzten zwei Spieltage nicht verlegt werden. Ausnahme:
Verlegung innerhalb des Spieltagzeitraumes. (Fr.- So.) Verlegte Spiele
müssen spätestens an dem Wochenende vor den letzten zwei Spieltagen gespielt
worden sein.
Keine Spielverlegung ohne Zustimmung des Sportwartes.
Jede Mannschaft muss die Platzierung der vorigen Saison annehmen, die sie
laut Tabelle, Punkten und Pools erreicht hat, sowie die erreichte
Platzierung der Auf- bzw. Abstiegsspiele. Bei Nichteinhaltung wird die
gesamte gemeldete Mannschaft für ein Jahr gesperrt. Die Terminplanung ist
ohne Gewähr.
9. Innerhalb von 30 min nach angesetzter Spielzeit muss im Spiellokal der
Heimmannschaft
und beim
Sportwart angerufen werden, um ein zu spät Kommen anzuzeigen.
Tritt eine Mannschaft zu dem angesetzten Spiel (30 Minuten nach angesetzter
Spielzeit) nicht an, so hat die fehlende Mannschaft das Spiel automatisch
mit 0:2 Punkten und 0:24 Pools verloren und muss eine Geldstrafe von 75,- €
an die PBIG bezahlen. *
Tritt eine Mannschaft ein zweites Mal nicht an, muss sie 150,- € Strafe an
die PBIG bezahlen. *
Tritt eine Mannschaft ein drittes Mal nicht an, muss sie 250,- € Strafe an
die PBIG bezahlen. *
Eine antretende Mannschaft muss aus min. 3 Personen bestehen. Ist dies nicht
der Fall, so wird das Spiel wie nicht angetreten gewertet.
*In Härtefällen entscheidet der Vorstand der PBIG. Eine Mannschaft die
während der Meisterschaft sowie Pokalrunde dreimal nicht antritt, wird aus
der laufenden Meisterschaft sowie Pokalrunde ausgeschlossen. Bereits
ausgetragene Spiele werden nicht gewertet. Werden im laufenden Wettbewerb
Mannschaften zurückgezogen ist pro Mannschaft eine Strafe von 150,- € an die
PBIG zu zahlen. Weiterhin werden bis zum Ausgleich der Strafe alle Spieler
der Mannschaft bzw. Vereines gesperrt. Dies gilt für alle Aktivitäten der
PBIG. Mannschaftsrückzug ist nur von unten nach oben gestattet. Ein neuer
Mannschaftspass muss dann ausgestellt werden. Bereits ausgetragene Spiele
werden nicht gewertet.
10. In der komplettenPokalrunde und im Super Cup und in der Relegation wird
der 1. Anstoß ausgespielt und danach bis zum Spielende im Wechsel
fortgefahren. Endet ein Pokalspiel 12:12 – unentschieden, so spielen 3
Spieler jeder Mannschaft in Einzelbegegnungen gegeneinander um den Sieg.
Der Anstoß in Spiel 1 erfolgt durch die Gast-Mannschaft; in Spiel 2 durch
die Heim-Mannschaft. Spiel 3 wird ausgespielt. (Anstoß über die Mittellinie
auf die Fußbande zur Kopfbande. Der nähere Ball an der Kopfbande gewinnt das
Ausstoßen und kann bestimmen wer in Spiel 3 anstößt.)
Sollte die Begegnung erneut unentschieden ausgehen, wird je ein Spieler
jeder Mannschaft in Einzelspielen bis zur Entscheidung spielen. Dabei ist es
egal, ob dieser Spieler bereits in der Verlängerung gespielt hat. (mehrfach
spielen möglich). Der Anstoß wird ausgespielt.
11. Wenn
in einem Vereinslokal am festgelegten Spieltag keine Spielmöglichkeit ist
(Schließung, Urlaub, geschl. Gesellschaft, etc.), so kann die gastgebende
Mannschaft ein anderes Spiellokal benennen und die Gast-Mannschaft dorthin
einladen.
12. In
Sachen PBIG – Organisation und Führung ist ausschließlich der
geschäftsführende Vorstand zuständig.
13. Spielberichte
sind für 20,- € pro Block beim Kassierer zu beziehen.
Spielberichte werden in dreifacher Ausfertigung
erstellt und wie folgt verteilt:
1. PBIG Sportwart (oder dessen Vertreter) (Weiß)
2. Heimmannschaft (Grün)
3. Gastmannschaft (Blau)
Spielberichte müssen im Original an den Sportwart
oder dessen Vertreter bei der nächsten Vorstandssitzung übergeben werden.
Bei Zusendung einer Kopie wird eine Strafgeld von 2,50 € erhoben.
Bei fehlendem Spielblock ist eine Strafe von 20,- € pro Spiel zu entrichten.
Nach dem Spiel sind die Ergebnisse von der Heim-Mannschaft unter der
angegebenen Telefon-Nummer oder E-Mail Adresse bis Sonntag 12:00 Uhr mit
Foto des Spielberichtes per E-Mail oder WhatsApp an den Sportwart zu
übermitteln. (In der Zeit von So. 00:00-07:00 Uhr sind keine Anrufe
gestattet). Bei Zuwiderhandlungen oder Nichterfolgen der Ergebnisdurchsage,
hat die Heimmannschaft ein Strafgeld in Höhe von 10,- € zu zahlen.
Bei fehlerhaft ausgefüllten Spielberichten, wird dem Verein ein Strafgeld in
Höhe von 5,- € in Rechnung gestellt. Verantwortlich ist der
Mannschaftsführer der Heim-Mannschaft. (Es dürfen keine Spitznamen und
Abkürzungen verwendet werden. Pass-Nummern sind einzutragen). Durchschriften
müssen von jedem Verein bis zur nächsten Jahreshauptversammlung aufbewahrt
werden. Bei Verlust wird ein Strafgeld von 25,- € erhoben. Alle Strafgelder
sind auf der jeweils nächsten Vorstandsitzung bzw. Jahreshauptversammlung zu
zahlen.
14. Proteste
gegen Spielwertungen, Einsatz von Spielern, sonstige Vorkommnisse oder
Beanstandungen
bei einem Spiel sind auf der Rückseite des Spielberichtes zu vermerken. Bei
Protesten muss der Sportwart
innerhalb einer
Woche den PBIG Vorstand sowie die jeweils betroffenen Spielführer
(Vertreter) zur
Entscheidung einberufen.
15. Wanderpokale sind grundsätzlich Eigentum der
PBIG.
Dies ändert sich erst, wenn
- ein Pokal in ununterbrochener Reihenfolge
dreimal hintereinander von einer
Mannschaft, Doppel oder Einzel gewonnen
wird.
- ein Pokal fünfmal von einer Mannschaft, Doppel
oder Einzel gewonnen wird.
16. Für die Anmeldung der Vereine zur neuen
Saison wird eine Gebühr von 50,- €
pro Mannschaft, für Neuanmeldungen eine
Gebühr von 75,- € erhoben. Weitere
Mannschaften nur 50,- €. Eine
Mannschaftsmeldung ist nur möglich, bei min. 5
gemeldeten Spielern in dieser Mannschaft.
Ferner wird eine Gebühr pro
gemeldeten
Spieler in Höhe von 1,00 € pro Monat erhoben.
Dieser Betrag ist
halbjährlich im Voraus zu entrichten.
17.Bei einer Meisterschaft-, oder Pokalbegegnung
müssen beide Mannschaften auf
dem Spielbericht alle am Spiel beteiligten
Personen eintragen. (max. 8 Spieler)
Auf dem Spielbericht stehende Ersatzspieler
werden
nicht als
Spieler gewertet
wenn Sie nicht gespielt haben. Nach der
Hinrunde werden beide Mannschaften
neu aufgestellt, so dass jetzt auch die
Ersatzspieler spielberechtigt sind.
18. Sollte der Meister und der Pokalsieger
identisch sein, wird ab der Saison 2014
der Supercup zwischen Meister und dem
Vizemeister der A-Gruppe ausgespielt.
19. Live-Streaming auf YouTube
Dem Sportwart muss bis Donnerstag 19.00 h
vor dem Spieltag die schriftliche
Einverständniserklärung beider Mannschaften
vorliegen, dass das Spiel per
Livestream übertragen werden darf. Ist dies
nicht der Fall ist eine Übertragung
strengstens untersagt. Bei Verstößen behält
sich der Vorstand der PBIG vor, eine
Strafe bis hin zum eventuellen Spielverlust
auszusprechen.
Diese Spielordnung wurde am 09.12.2018 überarbeitet. Sie tritt am 01.01.2019
in Kraft.
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