1. Alle Pool-Billard-Vereine oder Clubs unterliegen bei
Meisterschafts-,Pokal- und Freundschaftsspielen sowie anderen
Veranstaltungen der PBIG, deren Spielordnung.
2. Gespielt wird nach den Regeln der PBIG.
3. Die Regeln und die Spielordnung
sind vom Sportwart ständig zu überwachen.
Änderungen der Spielordnung und der
Regeln können nur durch Mehrheitsbeschluss der Vorstandssitzung
durchgeführt werden.
Der Sportwart ist für den gesamten
Spielbetrieb sowie für die Tabellenberichterstattung
verantwortlich. Termine und Informationen sollten zur Erinnerung
auf der Tabelle stehen.
Der Sportwart hat das Recht eine
Vorstandssitzung einzuberufen.
4. Die Spielaufsicht sollte ein
neutrales Mitglied sein, das mit beiden spielenden Mannschaften
in keiner Verbindung steht. Er dient der PBIG als
Schiedsrichter. Sollten sich solche Personen nicht finden, so
muss der Spielführer der einen Mannschaft die erste Spielhälfte
als Spielbeobachter dienen und in der zweiten Hälfte der andere
Spielführer (bzw. eine vom Spielführer bestimmte Person).
Spieler, die Zuschauen, dürfen ihrem
Spieler, der gerade spielt, weder durch Vorsagen, noch durch
Handzeichen etc., darauf aufmerksam machen, was er spielen soll.
Sollte dies doch vorkommen, so hat der Spielbeobachter
(Spielführer) das Spiel zu unterbrechen und einen Protest auf
dem Spielbericht zu vermerken. Im Wiederholungsfall wird das
laufende Spiel als verloren gewertet.
Der Spielbeobachter kann jederzeit
bestimmen, ob Alle zuschauen können oder ob nur die beiden
Spieler und der Spielbeobachter in den Pool-Billard-Raum dürfen.
Dies tritt jedoch nur in Kraft, wenn Unruhe im Billard-Raum ist.
(Den Räumlichkeiten angepasst.)
Der Spielbeobachter ist auch
berechtigt, Zuschauer und anwesende Spieler, die gerade nicht
spielen, aus dem Pool-Billard-Raum zu verweisen. Wird dies nicht
befolgt, so kann er das Spiel abbrechen, unter Protest auf dem
Spielbericht. Der Vorstand der PBIG wird dann entscheiden, ob
das Spiel auf neutralem Boden wiederholt oder als 0:24 Pools und
0:2 Punkten verloren gegeben wird.
Der Spielbeobachter darf den
Spielern, die gerade spielen, den Hinweis geben, auf welche
Kugelserie sie spielen müssen, wenn ein Spieler danach fragt.
Ebenfalls darf er darauf hinweisen, in welche Tasche der Spieler
die schwarze Kugel versenken muss, wenn ein Spieler danach
fragt.
5. Teilnahmeberechtigt an
Meisterschafts- und Pokalspielen sind nur Spieler, die im Besitz
eines gültigen Spielerpasses sind. Neuanmeldungen bedürfen der
Schriftform. (Anmeldeformular)
Bei Neu- und Ummeldungen während der
Saison, ist der Spieler für den Zeitraum von 2 Spielen gesperrt
(Meisterschafts- und Pokalspiele).
Bei Vereinswechsel bleibt die
bisherige Regelung bestehen.
Bei Vereinswechsel hat der Verein
eine Freigabebescheinigung beizufügen (positiv oder negativ). Ab
dem Datum der Neuanmeldung tritt die Sperre in Kraft.
Freigabebescheinigungen sind unverzüglich von den Vereinen
auszustellen.
Jede Meldung,(An,Ab,Ummeldung,Vereinsmeldung zu Beginn der
Saison) kann nur über das entsprechende,auf der Homepage zur
Verfügung gestellte Formular erfolgen.Andere Formen der Meldung
( Telefonisch,SMS,Whatsapp) sind nicht zulässig.
6. Jeder Spieler ist berechtigt innerhalb seines Clubs in jeder
Mannschaft zu spielen. Die Mannschaftsaufteilung
muss vor Saisonbeginn
dem Sportwart mitgeteilt werden.
In jedem Verein mit mehreren
Mannschaften, dürfen nur 4 Spieler pro Verein (max. 2 Spieler
pro Mannschaft) an einem Spieltag getauscht werden.
Ausnahmen hiervon sind Relegations-
und Platzierungsspiele sowie das Supercupfinale, sowie die
letzten beiden Spieltage der Saison. In diesen Fällen dürfen nur
Spieler eingesetzt werden, die auch in der jeweiligen Mannschaft
gemeldet sind. Eine weitere Ausnahme sind Spieltage, die die
B-Gruppe gegenüber der A-Gruppe mehr hat. Hier dürfen nur
B-Gruppenspieler spielen.
Eine weitere Ausnahme stellt der
Pokalmodus dar:
Es können für den Pokalwettbewerb
losgelöst von der Meisterschaftsrunde eigenständige Mannschaften
gemeldet werden. Die Mannschaften erhalten einen eigenen
Spielerpass und es besteht keine Möglichkeit des Spielertauschs.
Pässe werden vom Sportwart der PBIG ausgestellt. Sollte der
Spieler zum Zeitpunkt des Eintritts in die PBIG minderjährig
sein, so sind bis zu seiner Volljährigkeit die Vorgaben des
JuSCHG, insbesondere §4 Absatz 1, einzuhalten.Private
Vereinsheime sind im Sinne des JuSCHG während des Spieltages als
Gaststätten zu betrachten, sofern Alkohol ausgeschenkt wird.
Bei Verstößen behält sich der Vorstand vor die Spielberechtigung
mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und gegen den zuständigen
Verein eine Strafe auszusprechen.
7. Bei Beginn jeden Pflicht-Spieles sind die Spielerpässe
oder der Mannschaftspass vorzulegen. Sollte ein Pass fehlen,
muss er bis zum Spielende vorliegen. Ist der Pass auch bei
Spielende nicht vorhanden, so wird
pro
Pass bzw. Mannschaftspass eine Strafe
von 10 € fällig.
Der Spielerpass muss vom Sportwart
und vom Spieler unterschrieben sein, sowie mit dem Foto des/r
Spieler/in versehen sein, um seine Gültigkeit zu erlangen.
Die Gebühr für einen neuen
Spielerpass beträgt 3,- €.
8. Die Terminplanung und die damit
verbundenen Spieltage werden vom Sportwart festgelegt und vom
Sportwart überwacht. Um
Manipulationen zu vermeiden sollten Spiele der A1 gegen die
eigene A2 oder A3 bis zur Hälfte der Hin- bzw. Rückrunde
gespielt sein.
Jede Mannschaft hat dem Sportwart vor
Beginn der Saison einen festgelegten Spieltag und eine
festgelegte Uhrzeit sowie den Namen des Mannschaftsführers mit
Telefon-Nummer mitzuteilen. Spieltage, Uhrzeiten und der
Mannschaftsverantwortliche werden allen Vereinen mitgeteilt, so
dass in Zukunft die Vereine nicht mehr eingeladen werden müssen.
Spieltage sind Freitag und Samstag. Die
früheste festzulegende Anstoßzeit ist 19.00 Uhr,die späteste
20.30 Uhr.
Spielverlegungen müssen bis spätestens Donnerstag 19.00 h beim
Sportwart
beantragt werden. Danach ist eine Verlegung nicht mehr möglich
und das Spiel wird bei Nichtantreten mit 2:0 Punkten und 24:0
Pools für den Gegner gewertet. Zusätzlich wird
immer
eine Strafe von 75,- € an die PBIG
fällig.
Es kann die Aussetzung der Strafen unter Beibringung von
Unterlagen beantragt werden, die eine Härtefallregelung
begründen. Hierüber entscheidet der Vorstand.
Pro Mannschaft und Saison sind nur 2
Spielverlegungen möglich.
Zur Kontrolle ist dem Sportwart der
Antragssteller mitzuteilen.
Verlegte Spiele müssen innerhalb
eines Zeitraumes von 8 Wochen
nachgeholt werden.
Sollte diese Frist nicht eingehalten
werden gilt das Spiel automatisch für die Mannschaft als
verloren welche die Spielverlegung beantragt hat und wird bei
Nichtantreten mit 2:0 Punkten und 24:0 Pools für den Gegner
gewertet. Verlegte Pokalspiele müssen bis zur nächsten
Pokalrunde gespielt worden sein.
Um Manipulationen entgegenzuwirken dürfen die Spiele der letzten
zwei Spieltage nicht verlegt werden.Pokalhalbfinale und
Pokalfinale müssen an dem dafür festgelegten Wochenende gespielt
werden und können nicht verlegt werden. Ausnahme: Verlegung
innerhalb des Spieltagzeitraumes. (Fr.- Sa.) Verlegte Spiele
müssen spätestens an dem Wochenende vor den letzten zwei
Spieltagen gespielt worden sein.
Keine Spielverlegung ohne Zustimmung des Sportwartes.
Jede Mannschaft muss die Platzierung
der vorigen Saison annehmen, die sie laut Tabelle, Punkten und
Pools erreicht hat, sowie die erreichte Platzierung der Auf-
bzw. Abstiegsspiele.
Bei Nichteinhaltung wird die gesamte
gemeldete Mannschaft für ein Jahr gesperrt.
Die Terminplanung ist ohne Gewähr.
9. Innerhalb von 30 min nach
angesetzter Spielzeit muss im Spiellokal der Heimmannschaft
und
beim
Sportwart angerufen werden, um ein zu spät Kommen anzuzeigen.
Tritt eine Mannschaft zu dem
angesetzten Spiel (30 Minuten nach angesetzter Spielzeit) nicht
an, so hat die fehlende Mannschaft das Spiel automatisch mit 0:2
Punkten und 0:24 Pools verloren
und muss eine Geldstrafe von 75,- €
an die PBIG bezahlen. *
Tritt eine Mannschaft ein zweites Mal
nicht an, muss sie 150,- € Strafe an die PBIG bezahlen. *
Tritt eine Mannschaft ein drittes Mal
nicht an, muss sie 250,- € Strafe an die PBIG bezahlen. *
Eine antretende Mannschaft muss aus
min. 3 Personen bestehen. Ist dies nicht der Fall,
so wird das Spiel wie nicht
angetreten gewertet.
*In Härtefällen entscheidet der Vorstand der PBIG. Eine
Mannschaft die während der Meisterschaft sowie Pokalrunde
dreimal nicht antritt, wird aus der laufenden Meisterschaft
sowie Pokalrunde ausgeschlossen. Bereits ausgetragene Spiele
werden nicht gewertet. Werden im laufenden Wettbewerb
Mannschaften zurückgezogen ist pro Mannschaft eine Strafe von
150,- € an die PBIG zu zahlen. Weiterhin werden bis zum
Ausgleich der Strafe alle Spieler der Mannschaft bzw. Vereines
gesperrt. Dies gilt für alle Aktivitäten der PBIG.
Mannschaftsrückzug ist nur von unten nach oben gestattet. Ein
neuer Mannschaftspass muss dann ausgestellt werden. Bereits
ausgetragene Spiele werden nicht gewertet.
10. In der kompletten Pokalrunde und im Super Cup und in der
Relegation wird der 1. Anstoß ausgespielt und danach bis zum
Spielende im Wechsel fortgefahren. Endet ein Pokalspiel 12:12 –
unentschieden, so spielen 3 Spieler jeder Mannschaft in
Einzelbegegnungen gegeneinander um den Sieg.
Der Anstoß in Spiel 1 erfolgt durch die Gast-Mannschaft; in
Spiel 2 durch die Heim-Mannschaft. Spiel 3 wird ausgespielt.
(Anstoß über die Mittellinie auf die Fußbande zur Kopfbande. Der
nähere Ball an der Kopfbande gewinnt das Ausstoßen und kann
bestimmen wer in Spiel 3 anstößt.)
Sollte die Begegnung erneut unentschieden ausgehen, wird je ein
Spieler jeder Mannschaft in Einzelspielen bis zur Entscheidung
spielen. Dabei ist es egal, ob dieser Spieler bereits in der
Verlängerung gespielt hat. (mehrfach spielen möglich). Der
Anstoß wird ausgespielt.
11. Wenn in einem Vereinslokal am festgelegten Spieltag keine
Spielmöglichkeit ist (Schließung, Urlaub, geschl. Gesellschaft,
etc.), so kann die gastgebende Mannschaft ein anderes Spiellokal
benennen und die Gast-Mannschaft dorthin einladen.
12. In Sachen PBIG – Organisation und Führung ist ausschließlich
der geschäftsführende Vorstand zuständig.
13. Spielberichte sind für 20,- € pro
Block beim Kassierer zu beziehen.
Spielberichte werden in dreifacher
Ausfertigung erstellt und wie folgt verteilt:
1. PBIG Sportwart (oder dessen
Vertreter) (Weiß)
2. Heimmannschaft (Grün)
3.
Gastmannschaft (Blau)
Spielberichte müssen im Original an
den Sportwart oder dessen Vertreter bei der nächsten
Vorstandssitzung übergeben werden. Bei
Abgabe einer Kopie oder dem Fehlen eines Spielberichtes zum
Saisonende wird eine Strafgeld von 2,50 € erhoben.
Bei fehlendem Spielblock ist eine Strafe von 20,- € pro Spiel zu
entrichten.
Nach dem Spiel sind die Ergebnisse von der Heim-Mannschaft unter
der angegebenen Telefon-Nummer oder E-Mail Adresse bis Sonntag
12:00 Uhr mit Foto des Spielberichtes per E-Mail oder WhatsApp
an den Sportwart zu übermitteln. (In der Zeit von Sa und So.
00:00-07:00 Uhr sind keine Ergebnisdurchgaben gestattet). Bei
Zuwiderhandlungen oder Nichterfolgen der Ergebnisdurchsage hat
die Heimmannschaft ein Strafgeld in Höhe von 10,- € zu zahlen.
Bei fehlerhaft ausgefüllten Spielberichten, wird dem Verein ein
Strafgeld in Höhe von 5,- € in Rechnung gestellt. Verantwortlich
ist der Mannschaftsführer der Heim-Mannschaft. (Es dürfen keine
Spitznamen und Abkürzungen verwendet werden. Pass-Nummern sind
einzutragen). Durchschriften müssen von jedem Verein bis zur
nächsten Jahreshauptversammlung aufbewahrt werden. Bei Verlust
wird ein Strafgeld von 25,- € erhoben. Alle Strafgelder sind auf
der jeweils nächsten Vorstandsitzung bzw. Jahreshauptversammlung
zu zahlen.
14. Proteste gegen Spielwertungen, Einsatz von Spielern,
sonstige Vorkommnisse oder Beanstandungen bei einem Spiel sind
auf der Rückseite des Spielberichtes zu vermerken. Bei Protesten
muss der Sportwart innerhalb einer Woche den PBIG Vorstand sowie
die jeweils betroffenen Spielführer (Vertreter) zur Entscheidung
einberufen.
15. Wanderpokale sind grundsätzlich
Eigentum der PBIG.
Dies ändert sich erst, wenn
- ein Pokal in ununterbrochener
Reihenfolge dreimal hintereinander von einer Mannschaft,Doppel
oder Einzel gewonnen wird.
- ein Pokal fünfmal von einer
Mannschaft, Doppel oder Einzel gewonnen wird.
16. Für die Anmeldung der Vereine zur
neuen Saison wird eine Gebühr von 50,- €
pro Mannschaft, für Neuanmeldungen
eine Gebühr von 75,- € erhoben. Weitere Mannschaften nur 50,- €.
Eine Mannschaftsmeldung ist nur möglich, bei min. 5 gemeldeten
Spielern in dieser Mannschaft. Ferner wird eine Gebühr pro
gemeldeten Spieler in Höhe von 1,00 € pro Monat erhoben. Dieser
Betrag ist halbjährlich im Voraus zu entrichten.
17. Bei einer Meisterschaft-, oder Pokalbegegnung müssen beide
Mannschaften auf dem Spielbericht alle am Spiel beteiligten
Personen eintragen. (max.12 Spieler) Auf dem Spielbericht
stehende Ersatzspieler werden
nicht
als Spieler gewertet wenn Sie nicht gespielt haben. Nach der
Hinrunde werden beide Mannschaften neu aufgestellt, so dass
jetzt auch die Ersatzspieler spielberechtigt sind.
18. Sollte der Meister und der Pokalsieger identisch sein, wird
ab der Saison 2014 der Supercup zwischen Meister und dem
Vizemeister der A-Gruppe ausgespielt.
19.
Live-Streaming auf YouTube
Eine Übertragung per Livestream ist nur dann gestattet,wenn
beide Mannschaften
und
alle
Spieler damit einverstanden sind.Ist dies nicht der Fall ist
eine Übertragung strengstens untersagt. Bei Verstößen behält
sich der Vorstand der PBIG vor, eine Strafe bis hin zum
eventuellen Spielverlust auszusprechen.
20.Pflichtturniere der PBIG ( Stadtmeisterschaft
Einzel,Stadtmeisterschaft Mannschaft,Doppelturnier) müssen an
dem dafür festgelegten Termin gespielt werden.Eine Verlegung ist
nicht möglich. Sollte der Ausrichter nicht in der Lage sein das
Turnier auszurichten dann muß das Turnier auf einen anderen
Spielort verlegt werden. Der neue Spielort wird nach Absprache/
Anfrage mit den Vereinen ,wer sich zur Verfügung stellt, dann
durch Losentscheid entschieden.
21.
Es gilt ein generelles Handy-Verbot für die Spieler,die gerade
aktiv ein Spiel bestreiten.Falls mit einem dringenden Anruf
gerechnet wird,kann der Spieler dies im Vorfeld mit dem Gegner
absprechen so das dieser dann sein Handy mit angepasster
Lautstärke bei sich bzw. in Tischnähe haben kann.Sollte
der ermahnte Spieler trotz mehrmaligem Aufforderns ( mind. 2x)
nicht reagieren wird das Spiel abgebrochen und mit 2:0 für
diesen Spieler als verloren gewertet.
Diese Spielordnung wurde am
31.12.2024 überarbeitet.
Sie tritt am 04.01.2025 in Kraft.
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